Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro belegt.
Kurz vor Anpfiff des Drittligaspiels beim Karlsruher SC am 2. März 2019 zündeten Osnabrücker Zuschauer mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände.
Der VfL hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.