Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt.
Grund für die Strafe ist das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen im Rahmen des Auswärtsspiels bei Viktoria Köln in der abgelaufenen Spielzeit. Von den insgesamt 28.000 Euro kann der VfL 9.300 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen einsetzen.
Text: Sebastian Rüther
Foto: osnapix