Alle Mitglieder des VfL von 1899 e.V. Osnabrück sind herzlich eingeladen zur Jahreshauptversammlung 2024. Diese findet statt am Sonntag, den 17. November 2024, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr) in der OsnabrückHalle (Schlosswall 1-9, 49074 Osnabrück).
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung; Wahl einer Versammlungsleitung; Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der Tagesordnung
- Gedenken und Ehrungen
- Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 21.11.2023
- Jahresbericht des Präsidiums für das Geschäftsjahr 2023/24
- Berichte der Abteilungen für das Geschäftsjahr 2023/24
- Bericht zum Jahresabschluss des Vereins für das Geschäftsjahr 2023/24
- Entlastung des Präsidiums für das Geschäftsjahr 2023/24
- Neuwahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten aus den vom Wahlausschuss unterbreiteten Vorschlägen
- Bericht des Wahlausschusses
- Neuwahl des Präsidenten
- Neuwahl der Vizepräsidenten
- Wahl von Ehrenratsmitgliedern aus den vom Wahlausschuss unterbreiteten Vorschlägen
- Information der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023/24
- Information zum Stadionprojekt Bremer Brücke 2033
- Festsetzung des Grundbeitrages (Vereinsbeitrag) und Genehmigung der Abteilungsbeiträge 2024/25
- Genehmigung des Haushaltsplans 2024/25
- Bestätigung der Abteilungsleiter/innen als Mitglieder des erweiterten Präsidiums
- Bestätigung der Kassenprüfer/innen der Abteilungen
- Antrag des Präsidiums auf Satzungsänderungen zur bestehenden Satzung
- § 3 (Entstehen der Mitgliedschaft), Ergänzung in Absatz 3
- § 6 (Erlöschen der Mitgliedschaft), Neufassung von Absatz 2
- § 7 (Ausschluss aus dem Verein), Änderung und Neufassung
- § 10 (Organe), Ergänzung in Absatz 1
- § 11 (Mitgliederversammlung), Neufassung
- § 13 (Das Präsidium), Änderung von Absatz 2a) und Ergänzung von Absatz 5
- § 14 (Wahlausschuss), Änderung von Absatz 1 und Absatz 2
- § 15a (Der Vereinsrat), Neu eingefügt
- § 16 (Interessenkollisionen), Ergänzung um Absätze 7 bis 12
- § 18 (Abteilungen und Ausschüsse), Ergänzung in Absatz 1 und um Absatz 7
- Ermächtigung des Präsidiums zu redaktionellen Änderungen der Satzung, soweit sie zur Eintragung der Satzungsänderungen in das Vereinsregister zweckdienlich sind
- Verschiedenes
Der Jahresabschluss des Vereins 2023/24 (TOP 7) und der Haushaltsplan 2024/25 (TOP 14) können gemäß der Satzung (§ 8 Abs. 3) eine Woche vor bzw. eine Woche nach der Versammlung nach vorheriger Terminabsprache in der VfL-Geschäftsstelle eingesehen werden und liegen während der JHV im Versammlungsraum zur Einsichtnahme aus. Die Anträge auf Satzungsänderung (TOP 17) können ebenfalls nach vorheriger Terminabsprache ab dem heutigen Tage in der VfL-Geschäftsstelle eingesehen werden.