Nach der Sperre für Erik Engelhardt aufgrund seiner Roten Karte im Heimspiel gegen den 1. FC Saarbrücken hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auch Joel Zwarts im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss nach der Roten Karte beim Brückentag gegen die SG Dynamo Dresden für zwei Spiele gesperrt.
„Die Situation ist in den TV-Bildern nicht klar aufzulösen. Nach den Provokationen seines Gegenspielers wollte sich Joel aus der Umklammerung lösen. Aus unserer Perspektive liegt keine Tätlichkeit vor, können diese aber auch nicht zweifelsfrei belegen. Deshalb müssen wir das Urteil akzeptieren, da wir in der Beweispflicht sind“, sagt VfL-Sportgeschäftsführer Philipp Kaufmann.
Auf Hinweis des Vierten Offiziellen hatte Wolfgang Haslbauer am vergangenen Samstag in der 73. Minute Zwarts mit einer Roten Karte des Feldes verwiesen. Die angebliche Tätlichkeit geschah außerhalb des Ballgeschehens.
Text: Malik Scherz
Foto: Philip Dauwe