Das Präsidium des Vereins für Leibesübungen von 1899 e. V. Osnabrück lädt gemäß § 11 der Satzung des VfL von 1899 e.V. Osnabrück zu einer Mitgliederversammlung (Wiederholungsversammlung) ein. Diese findet statt am Sonntag, den 06. Januar 2019, 11:00 Uhr (Einlass 10:30 Uhr) im VIP-Raum der Bremer Brücke, Scharnhorststraße 50, 49084 Osnabrück.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung; Wahl einer Versammlungsleitung; Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Antrag des Präsidiums und von Mitgliedern auf Satzungsänderungen zur bestehenden Satzung
- Antrag des Präsidiums (Änderung und Ergänzung der Bestimmungen zum Wahlverfahren)
- § 11 (Mitgliederversammlung) Änderungen und Ergänzungen in Nr. 3
- § 12 (Jahreshauptversammlung) Ergänzungen in Nr. 3
- § 14 (Wahlausschuss) Neufassung
- Anträge des Mitglieds N.H.
- § 14 (Wahlausschuss) Änderung und Ergänzung in Nr. 1, Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5, Nr. 6
- Anträge der Mitglieder S.K. und P.K.
- § 14 (Wahlausschuss) Neufassung von Nr. 1 und Nr. 2
- Anträge der Mitglieder S.K. und K.W.
- § 14 (Wahlausschuss) Ergänzung um Nr. 6
- Anträge des Mitglieds M.G.
- § 10 (Organe) Ergänzung in Nr. 1
- § 11 (Mitgliederversammlung) Änderung in Nr. 1, Streichung von Nr. 6
- Ergänzung um § 11 a (Antragskommission)
- Ergänzung um § 11 b (Antragstellung)
- Antrag des Präsidiums (Änderung und Ergänzung der Bestimmungen zum Wahlverfahren)
- Ermächtigung des Präsidiums zu redaktionellen Änderungen der Satzung, soweit sie zur Eintragung der Satzungsänderungen in das Vereinsregister zweckdienlich sind.
Die auf den 25. November 2018 einberufene Jahreshauptversammlung war gemäß § 11 Nr. 2a Satz 2 der Satzung hinsichtlich der Anträge auf Satzungsänderungen nicht beschlussfähig, da zum Zeitpunkt der Abstimmung zu wenig Mitglieder anwesend waren. Deshalb ist die Abhaltung einer zweiten Mitgliederversammlung erforderlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese nun auf den 06. Januar 2019 einberufene Mitgliederversammlung nach der Satzung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.
Die Anträge auf Satzungsänderungen (TOP 2) können nach vorheriger Terminabsprache ab dem heutigen Tage in der VfL-Geschäftsstelle und außerdem auf der Internetseite des Vereins eingesehen werden.
Manfred Hülsmann (Präsident), Manfred Fenkes und Michael Wernemann (Vizepräsidenten)