Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.900 Euro belegt.
Nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen den F.C. Hansa Rostock am 03. Mai 2019 zündeten Osnabrücker Zuschauer insgesamt 14 Bengalische Feuer. Dies führte zu einer starken Rauchentwicklung in der Ostkurve. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.