Neben den infrastrukturellen und medientechnischen Lizenzauflagen erhielt der VfL von der Deutschen Fußball Liga (DFL) als Aufsteiger in die 2. Bundesliga 2019/20 eine Kapitalauflage, wonach das gezeichnete Kapital (Grundkapital) seiner Spielbetriebs-gesellschaft (KGaA) auf 2,5 Mio. Euro bis zum 31.10.2019 zu erhöhen ist. Mit der Erfüllung dieser Auflage hat der VfL eine weitere wichtige Lizenzhürde genommen und damit verbunden einen verbindlichen Auftrag der Mitgliederversammlung 2012 erfüllt.
Im Dezember 2012 wurde auf der Jahreshauptversammlung eine Ausgliederung der Abteilung Nachwuchs- und Lizenzfußball aus dem hochverschuldeten Verein (e.V.) in eine Kommandit-gesellschaft auf Aktien (KGaA) beschlossen. Der damit verbundene Auftrag einer Sanierung des traditionellen Mitgliedervereins sowie seiner Stadiongesellschaft (Stadion KG) unabhängig vom Fußballgeschäft wurde auf der Grundlage eines Gläubigerverzichtes bis Anfang 2016 erfüllt. In einem zweiten Schritt wurden sodann im Zuge mehrerer Kapitalerhöhungen neben dem Verein (e.V.) weitere Kommanditaktionäre aus und für die Region gewonnen, welche den erfolgreichen Weg des VfL Osnabrück zum Teil bereits über lange Jahre begleitet haben. Und auch neue Unterstützer konnten dazugewonnen werden, welche der Klub aufgrund seiner auf langfristige Ziele statt kurzfristiger Notwendigkeiten ausgerichtete Unternehmensstrategie überzeugen konnte. Mit der im Zuge des Aufstiegs in die 2. Bundesliga erforderlichen Kapital-erhöhung auf 2,5 Mio. Euro gezeichnetes Kapital (Grundkapital) unterstützen 15 Kommandit-aktionäre aus der Region den erfolgreichen Weg des VfL im deutschen Lizenzfußball. Damit einhergehend hält der Verein (e.V.) an der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA nur noch 49,75 Prozent. 50,25 Prozent der Kapitalgesellschaft werden von regionalen Unternehmen und Privatpersonen gehalten.
Die Einhaltung der 50+1-Regel beim VfL auch zukünftig über die Satzung garantiert
Nach der sogenannten 50+1-Regel der Deutschen Fußball Liga (DFL) ist es zwar erlaubt, dass sich die Mehrheit des Kapitals im Eigentum privater Kapitalanleger befindet, gleichzeitig ist es aber nicht möglich, die Stimmenmehrheit bei Kapitalgesellschaften zu übernehmen. Bereits im Rahmen der Ausgliederung 2012 wurde daher in der KGaA-Satzung festgelegt, dass bei einer Kapitalmehrheit an der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) die zustimmungspflichtigen Geschäfte vollständig auf die zur Geschäftsführung berechtigte Komplementärin, die VfL Osnabrück Geschäftsführungs-GmbH übergehen. Diese gehört per Satzung zu 100 Prozent dem Mutter-Verein (e.V.). Der Beirat der GmbH besteht aus dem Präsidium sowie zwei durch die Mitgliederversammlung gewählten Vereinsvertretern.
Vereinspräsident Manfred Hülsmann sagt: „Der VfL ist einen langen und beschwerlichen Weg gegangen. Aber es hat sich gelohnt, niemals aufzugeben, immer an uns zu glauben und vor allem zusammenzustehen. Deshalb macht es mich ein Stück weit stolz, die Kapitalerhöhung auf 2,5 Mio. Euro bekanntmachen zu können. Mein Dank gilt allen regionalen Aktionären, die das ermöglicht haben. Die zu einem Zeitpunkt an uns geglaubt haben, als dieser Erfolg noch alles andere als sicher war. Gleichzeitig garantiere ich allen Vereinsmitgliedern, dass wir auch zukünftig für die Bewahrung der 50+1-Regel im deutschen Fußball stehen und unsere Satzung den beherrschenden Einfluss unseres traditionellen Mitgliedervereins sichert. Gemeinsam mit unseren Kommanditaktionären, welche sich aus der Region, beim VfL und für die Region so stark engagieren. Für uns alle ist der VfL mehr als Fußball. Er ist ein Stück Heimat.“