Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Freitag, den 28. Februar ab 11:00 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Sperre für Assan Ceesay. Festgelegt wurden drei Spiele, der VfL Osnabrück hatte Einspruch gegen dieses Urteil eingelegt.
Assan Ceesay war am 19. Februar vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt worden, nachdem er in der 29. Minute des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 16. Februar 2020 von Schiedsrichter Florian Badstübner (Windsbach) des Feldes verwiesen worden war.
Gegen das Urteil des Einzelrichters hatte der VfL Osnabrück fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt. Geleitet wird die Sitzung am Freitag von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. VfL-Sportdirektor Benjamin Schmedes wird den Termin gemeinsam mit Assan Ceesay in Frankfurt wahrnehmen.