Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 42.000 Euro belegt.
Wiederkehrend in den 90 Minuten beim Auswärtsspiel beim VfL Bochum am 22. November 2019 wurden im Gästeblock zahlreiche pyrotechnische Gegenstände entzündet, die nicht nur grundsätzlich verboten sind, sondern gleichzeitig auch eine erhebliche Gefahr für die im Stadionbereich befindlichen Personen darstellten.
Die Geldstrafe beläuft sich insgesamt auf 42.000 Euro, davon können 14.000 Euro durch den VfL Osnabrück für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen an der Bremer Brücke eingesetzt werden. Wie auch bei allen anderen Verfahren der Vorwoche, die noch aus dem Jahr 2019 datierten, gewährten Kontrollausschuss und Sportgericht des DFB auch in diesem Fall einen Strafrabatt von etwa 25 Prozent. Dies geschieht in Zeiten der Corona-Pandemie deshalb, weil die Klubs gerade durch fehlende Zuschauer-Einnahmen derzeit finanzielle Einbußen in nicht unerheblichem Maße hinnehmen müssen.
Der VfL Osnabrück hat das Urteil akzeptiert, es ist damit rechtskräftig.
Text: Sebastian Rüther
Foto: osnapix