Aufgrund von zwei Fällen unsportlichen Verhaltens von Stadionbesuchern beim Heimspiel gegen den SC Freiburg II sowie beim Auswärtsspiel beim SV Waldhof Mannheim hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss den VfL Osnabrück mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 1.800 Euro belegt.
In der 36. Minute des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 21. November 2021 warfen Osnabrücker Zuschauer zwei Bierbecher in Richtung Spielfeld. Während des Drittligaspiels gegen den SC Freiburg II am 28. November 2021 wurden insgesamt sechs Gegenstände in Richtung des Rasens geworfen.
Die am gültigen Strafenkatalog orientierten Geldstrafen dafür hätten im Normalfall 2.400 Euro betragen. Das DFB-Sportgericht gewährt aber momentan einen generellen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.
Der VfL Osnabrück hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Text: Sebastian Rüther
Foto: osnapix