Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel gegen den VfB Oldenburg mit einer Geldstrafe belegt.
Beim Einlaufen der Mannschaften wurden im Osnabrücker Zuschauerbereich mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet. Im summarischen Verfahren hat sich für den VfL aufgrund dessen eine Geldstrafe in Höhe von 1.750 Euro ergeben.
Der VfL Osnabrück hat das Urteil akzeptiert, es ist damit rechtskräftig.
Text: Sebastian Rüther
Foto: osnapix