In Vorbereitung auf die Jahreshauptversammlung 2022, die am 20. November ab 11:00 Uhr in der OsnabrückHalle stattfinden wird, hat das Präsidium des VfL von 1899 e.V. Osnabrück vier Anträge erarbeitet.
Alle Mitglieder des VfL Osnabrück sind herzlich zur Jahreshauptversammlung 2022 eingeladen und können sich den 20. November entsprechend bereits im Kalender notieren. Detaillierte Informationen inklusive der Tagesordnung folgen in den kommenden Wochen.
Ein Punkt auf der Agenda wird der Vorschlag für die neue Beitragsstruktur sein. Hierzu hatte das Präsidium bereits zu zwei Informationsveranstaltungen geladen, am 06. September in Präsenz an der Bremer Brücke und am 14. September digital per Videokonferenz. Hier haben Vizepräsident Michael Wernemann und Dr. Michael Welling, Geschäftsführer der ausgegliederten Spielbetriebsgesellschaft, die neue Mitgliedsbeitragsstruktur erläutert und Fragen der anwesenden bzw. teilnehmendem Mitglieder beantwortet.
Um die neue Mitgliedsbeitragsstruktur auch umsetzen zu können, sind Satzungsänderungen notwendig, über die bei der Jahreshauptversammlung im November abgestimmt werden soll. Hierzu ist eine Dreiviertelmehrheit notwendig. Entscheidend mitgewirkt an den Anträgen hat die neue Satzungskommission. Hier beraten sich das Präsidium und die Vertreter der Abteilungen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die gesamte Satzung umfassend zu prüfen und insgesamt zu verbessern. Die ersten Ergebnisse sind neben der Schaffung von Voraussetzungen für die neue Mitgliedsbeitragsstruktur dabei die Veränderung der Ehrungsordnung und die Realisierung der Option einer digitalen Abstimmung.
Folgende Anträge werden zur Umsetzung der Beitragsstruktur durch das Präsidium eingereicht:
- Antrag A (und optional Antrag B) zu §3 der Vereinssatzung: Antrag A (oder B) sind notwendig für die Umsetzung der neuen Mitgliedsbeitragsstruktur. Sollte Antrag A nicht die notwendige Mehrheit finden, wird optional Antrag B zur Abstimmung gebracht.
- Die beiden Anträge A und B unterscheiden sich in Bezug auf die Ernennung von Ehrenmitgliedern (§ 5 und § 15 Nr. 3). In Antrag A ist ein neuer Vorschlag hierzu enthalten. In Antrag B findet sich die bisherige Regelung wieder. Der neue Vorschlag zur Ernennung von Ehrenmitgliedern basiert auf einer zwischen dem Ehrenrat und dem erweiterten Präsidium entworfenen Ehrungsordnung, die die Beschlussfassung über eine Ehrenmitgliedschaft neu regelt.
- Antrag zu §9.2 und §12.1 der Vereinssatzung: Auch dieser Antrag ist notwendig, um die besprochene neue Mitgliedsbeitragsstruktur umsetzen zu können.
Zusätzlich wird das Präsidium einen Antrag auf Satzungsänderung betreffend §11 einreichen, der nichts mit der neuen Mitgliedsbeitragsstruktur zu tun hat, aber das Wahlverfahren grundsätzlich verbessern soll, indem die Option der digitalen Abstimmung ergänzt wird.
- Antrag zu §11.3 der Vereinssatzung: Verbesserung Wahlverfahren durch Ergänzung digitale Abstimmung
Text: Sebastian Rüther
Foto: osnapix