Der VfL Osnabrück hat für die Heimspiele im August einen Antrag mit zwei unterschiedlichen Varianten auf Zuschauerzulassung bei der Stadt Osnabrück eingereicht. Die beiden Varianten unterscheiden sich in der Zuschauerauslastung und dem Status von Geimpften und Genesenen.
Im August warten mindestens drei Heimspiele auf den VfL Osnabrück: Im DFB-Pokal empfangen die Lila-Weißen Werder Bremen (07. August) und in der 3. Liga stehen Duelle gegen den SV Wehen Wiesbaden (14. August) und die Reserve von Borussia Dortmund (25. August) an. Auch das Nachholspiel gegen den MSV Duisburg könnte in den achten Kalendermonat fallen.
Die erste Variante sieht eine Zuschauerzulassung von 5.000 Fans vor. Deckungsgleich zum ausgefallenen Heimspiel gegen den MSV hätten alle Zuschauer Zutritt, die unter die „3Gs“ (geimpft, genesen, getestet) fallen.
Bei der zweiten Variante erhöht sich die Kapazität auf 8.000 Zuschauer, da in diesem Modell vereinzelte Stadionbereiche ausschließlich für Geimpfte und Genesene zur Verfügung ständen und so nach der Corona-Schutzverordnung des Landes Niedersachsen eine Auslastung von 50 Prozent der maximalen Kapazität möglich ist.
Das Konzept sieht für beide Varianten im Sitzplatzbereich eine andere Aufteilung der zusammenhängenden Sitzplätze vor als beim MSV-Spiel. Durch eine Schachbrettanordnung mit zehn zusammengehörigen Plätzen erhöht sich die Kapazität im Sitzplatzbereich und macht das Zusammensitzen von mehr als zwei Personen möglich.
Wichtig: Beide Varianten beruhen auf der aktuell vorherrschenden Inzidenz. Sollten sich die Inzidenzwerte erhöhen, müssten die Varianten angepasst oder neu konzipiert werden.
Informationen zum Ticketverkauf folgen
Aufgrund der ungewissen Entwicklung der Inzidenzzahlen wird der VfL wie schon beim Spiel gegen den MSV erst sehr kurzfristig vor dem Spiel den Ticketverkauf starten. Nur so kann gewährleistet werden, dass keine Tickets durch eine reduzierte Zuschauerzulassung rückabgewickelt werden müssen.
Auch beim Spiel gegen Werder Bremen genießen die Inhaber einer Dauerkarte KOMBI Vorkaufsrecht auf ein Ticket. Sollte die zugelassene Zuschauermenge die Anzahl der verkauften Dauerkarten unterschreiten, müsste erneut gelost werden.
Text: Malik Scherz