Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des VfL Osnabrück gegen drei im Einzelrichterverfahren verhängte Geldstrafen in mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Damit bestätigte das Gremium im Rahmen seiner Sitzung am DFB-Campus in Frankfurt die zuvor ausgesprochenen Strafen in einer Gesamthöhe von 20.000 Euro. Der VfL prüft den Umgang mit der Entscheidung gemeinsam mit den Gremien.

Der VfL war für Fan-Proteste, die im Rahmen der Zweitliga-Partien der Lila-Weißen gegen den 1. FC Nürnberg, den F.C. Hansa Rostock und die SV Elversberg ausschließlich friedlich erfolgten, im schriftlichen Einzelrichterverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 20.000 Euro für „unsportliches Verhalten“ verurteilt worden. Bereits in erster Instanz hatte der VfL den Anträgen des Kontrollausschusses des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bezüglich der Strafbeimessung nicht zugestimmt und Einspruch gegen die veröffentlichen Urteile eingelegt.

Bei der mündlichen Verhandlung am heutigen Freitag bestätigte das DFB-Sportgericht die ausgesprochenen Strafen. Der VfL hat weiterhin in Bezug auf das vorgeworfene „unsportliche Verhalten“, generell auf die Meinungsfreiheit und die grundsätzliche Verantwortung des Klubs für Verhalten von Zuschauern im Stadion eine andere Rechtsauffassung. Gemeinsam mit den Gremien wird der VfL nun den Umgang der Entscheidung des Sportgerichts prüfen und die Option diskutieren, binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einzulegen oder auch vor ein ordentliches Gericht zu ziehen.


Text: Sebastian Rüther
Foto: osnapix