Deutsche Fußball Liga (DFL) und Deutscher Fußball-Bund (DFB) erteilen dem VfL Osnabrück eine Spielgenehmigung für die Saison 2019/20 unter Auflagen bei den infrastrukturellen, und Bedingungen bei den finanziellen Kriterien.
Nachdem der DFB bereits in der vergangenen Woche für die nächste Drittligasaison 2019/20, analog zum Vorjahr, grünes Licht für eine Lizenz mit noch zu erfüllenden finanziellen Bedingungen und hauptsächlich technisch-organisatorischen Auflagen gegeben hat, erhielt der VfL Osnabrück nach vorzeitiger, sportlicher Qualifikation zur 2. Bundesliga am Dienstag dieser Woche auch den positiven Lizenzbescheid der DFL.
Sportliche Kriterien mit dem Aufstieg am 34. Spieltag der 3. Liga erfüllt
Im sportlichen Bereich hat sich der VfL Osnabrück vorzeitig für den Spielbetrieb der 2. Bundesliga-Saison 2019/20 qualifiziert. Die DFL-Auflagen beziehen sich in diesem Bereich auf die unzureichenden, infrastrukturellen Voraussetzungen im städtischen Sportpark Illoshöhe sowie die personelle Verstärkung im Funktionsteam des VfL-Nachwuchsleistungszentrums.
Medientechnische und infrastrukturelle Kriterien sind erfüllt
Neben den rechtlichen und personellen Kriterien, hier besteht u.a. die Auflage zwei hauptamtliche Fanbeauftragte zu beschäftigen, hatte der VfL Osnabrück die für die 2. Bundesliga geltenden Voraussetzungen der DFL in den Bereichen Medientechnik, Stadion und Sicherheit nachzuweisen. Auf der Grundlage einer Machbarkeitsanalyse hat der VfL Osnabrück in Zusammenarbeit mit der Stadt Osnabrück und regionalen Unternehmen aufgezeigt, welche Handlungsoptionen zur Behebung der infrastrukturellen und medientechnischen Defizite im VfL-Stadion ‚Bremer Brücke‘ bestehen. Entsprechend hat die DFL in diesem Bereich Auflagen erteilt, sowohl die bestehende Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Medien und Sicherheit für die kommende Saison, auf Basis eines mit der DFL abgestimmten Maßnahmenkataloges zu ertüchtigen, als auch den Planungs-, Genehmigungs- und Realisierungsprozess für eine zukunftsfähige Stadionentwicklung weiter umzusetzen.
Finanzielle Kriterien unter einer aufschiebenden Bedingung erfüllt
Während der VfL Osnabrück in allen anderen Bereichen die Lizenz unter Auflagen erhalten hat, muss er bei den finanziellen Kriterien, im Rahmen der dafür vorgesehenen Ausschlussfrist (29. Mai), seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Bedingungserfüllung nachweisen. Dazu zählt u.a. die Erhöhung des gezeichneten Kapitals (Grundkapital) auf mindestens 2,5 Mio. Euro. Aus Sicht der DFL soll darüber eine ausreichende Kapitalausstattung der am Spielbetrieb der beiden deutschen Lizenzligen teilnehmenden Klubs sichergestellt werden. Bereits im April hat der VfL Osnabrück dafür eine Kapitalerhöhung auf 1,9 Mio. Euro durchgeführt. Eine weitere Kapitalerhöhung ist im Mai geplant, wodurch mittels der Beteiligung von regionalen Kommanditaktionären die Kapitalauflage der DFL sowie die Bedingungserfüllung für die Lizenzerteilung im Rahmen der Ausschlussfrist gewährleistet wird.
VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend zieht positive Zwischenbilanz
„Unser Ziel im Zulassungsverfahren zur 2. Bundesliga, eine Lizenz mit Auflagen zu erhalten, haben wir mit dem aktuellen Lizenzbescheid der DFL erreicht. Mit der für Mai geplanten, weiteren Kapitalerhöhung, und der Unterstützung unserer langjährigen Partner werden wir auch die finanziellen Kriterien fristgerecht erfüllen können. Dabei sichert die Beteiligung regionaler Aktionäre das strategische Ziel der Unabhängigkeit unseres Traditionsvereins von fremden Investoren. Unser besonderer Dank richtet sich deshalb an alle, die den aktuellen Erfolg überhaupt ermöglicht haben und auch an jene, welche unseren ‚Osnabrücker Weg‘ zukünftig begleiten wollen“, erklärt Jürgen Wehlend, Geschäftsführer des VfL Osnabrück.