Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Heimspiel gegen den SV Waldhof Mannheim mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.550 Euro belegt.
Beim Einlaufen der Mannschaften wurden im Osnabrücker Zuschauerbereich mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet. Im summarischen Verfahren hat sich für den VfL aufgrund dessen eine Geldstrafe in Höhe von 4.550 Euro ergeben.
Der VfL Osnabrück hat das Urteil akzeptiert, es ist damit rechtskräftig.