Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL wegen des Zündens von pyrotechnischen Gegenständen durch seine Anhänger beim Auswärtsspiel gegen den DSC Arminia Bielefeld mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt.

Mit Spielbeginn wurden mindestens 80 Bengalische Fackeln im Gästeblock auf der „Bielefelder Alm“ gezündet, der laufende Spielbetrieb wurde hiervon nicht beeinflusst.

9.300 Euro der Gesamtstrafe dürfen als Nachlass für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Der VfL hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.


Text: Sebastian Rüther
Foto: osnapix