Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ auch für die Begleitumstände des mit dem Aufstieg belohnten letzten Spiels der Drittligasaison mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.900 Euro belegt.

Neben vereinzelten pyrotechnischen Gegenständen im Vorfeld des Spiels und während der Aufstiegsfeierlichkeiten wurden vom Sportgericht auch die Jubelstürme nach dem 2:1-Siegtreffer von Jannes Wullf in der 90+6 Spielminute (und das Abhandenkommen des Trikots im Zuge der Emotionen) sowie der (positive) Platzsturm nach Abpfiff, der die Feierlichkeiten des Aufstieges einleitete, bestraft.

„Die Bestrafungspraxis des Verbandes war während der gesamten Saison bereits ein nicht immer nachvollziehbares Ärgernis, weil die Begründungen für die Verhängung für Pyrostrafen aus unserer Sicht schlicht nicht haltbar sind. Es wurde ausgeführt, dass die – zudem noch verschuldensunabhängige – Ahndung von Pyrovergehen der Prophylaxe dienen solle, dass diese zukünftige Pyrovergehen verhindernden Charakter habe. Die Realität zeigt, dass diese Intention fehlgeleitet ist, weshalb der Umgang mit dieser Frage dringend auf den Prüfstand gehört. Vielmehr wurde der Dialog, den es zu dem Thema gegeben hat, bereits vor Jahren abgebrochen und bis heute nicht mehr aufgenommen. Ohne einen zielgerichteten Dialog wird sich hier unserer Meinung nach keine Besserung einstellen“ so Dr. Michael Welling, Geschäftsführer des VfL Osnabrück. Schon während der Saison habe der VfL in den entsprechenden Stellungnahmen beim Kontrollausschuss regelmäßig auf diese Unstimmigkeiten hingewiesen, eine inhaltliche Auseinandersetzung fand durch die Sportgerichtsbarkeit aber nicht statt. „Auch wenn es notwendig ist, die Sicherheit von Zuschauern in den Fokus zu rücken, hoffen wir weiter, dass der DFB mit Blick auf Pyrotechnik seine Bestrafungspraxis überdenkt und dringend reformiert.“

Noch größeres Unverständnis herrscht beim VfL Osnabrück allerdings auch mit Blick auf das Urteil im Kontext des entscheidenden Meisterschaftsspiels und die entsprechende Kommunikation des DFB vor. Der Jubel beim 2:1 Siegtreffer und auch den (positive) Platzsturm, der nach dem Abpfiff erfolgte, der in der quasi letzten Sekunde (90+6) des letzten Meisterschaftsspiels der Saison den Aufstieg besiegelte, als „Unsportlichkeit der Anhänger“ zu werten, wird vom VfL Osnabrück nicht nachvollzogen..

„Bei allem Verständnis für Regeln und die unverrückbare Zielsetzung, für die Sicherheit von Zuschauern, Spielern und Schiedsrichtern zu sorgen: Wir dürfen niemals vergessen, wofür wir Fußball spielen und Fußballspiele ausrichten: es geht um Spaß am Spiel, um das Ziel, sportliche Erfolge zu erringen und um die Freude, wenn das gelingt. Dass die durchweg positiven Emotionen, die sich in einem friedlichen und aufgrund der Sicherheitslage sogar bewusst gesteuerten Platzsturm ausgedrückt haben, als „unsportliches Verhalten“ eingestuft und mit einer Geldstrafe belegt werden, können und dürfen wir nicht einfach unkommentiert hinnehmen. Auch wenn der Kontrollausschuss und mithin die Sportrichter aufgrund des Regelwerkes hier vielleicht keine andere Möglichkeit hatten – es muss im Interesse von Fußballfans, der Vereine und des DFB sein, ein solches Regelwerk zu verändern und positive, gewaltfreie Emotionen zuzulassen,“ so der Geschäftsführer des VfL weiter. „Wir hoffen auch hier, dass der DFB sich proaktiv dieser Thematik annimmt – und wir hoffen, dass Aufsteiger am Ende der Saison 2023/2024 ihrer Freude freien Lauf lassen können, ohne dass die Klubs anschließend vom DFB zur Kasse gebeten werden.“

Aufgrund der geltenden Regularien und nach Rücksprache mit seinen Anwälten ist der VfL gezwungen, die festgelegte Geldstrafe zu akzeptieren und zu begleichen- eine  Anerkenntnis der Berechtigung dieser Strafe ist hiermit keineswegs verbunden.


Text: Malik Scherz

Foto: osnapix