Nachdem bei der Jahreshauptversammlung im November 2019 zwei von Vereinsmitgliedern eingereichte Anträge auf Satzungsänderung aufgrund mangelnder Beschlussfähigkeit nicht behandelt werden konnten, fand am Dienstagabend die Wiederholungsveranstaltung der Jahreshauptversammlung im Vienna House Remarque Osnabrück statt. Beide eingereichten Satzungsänderungsanträge erreichten nicht die notwendige Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Die auf den 17. November 2019 einberufene Jahreshauptversammlung war gemäß § 11 Nr. 2a Satz 2 der Satzung hinsichtlich der Anträge auf Satzungsänderungen nicht beschlussfähig, da zum Zeitpunkt der Abstimmung zu wenig Mitglieder anwesend waren. Daher wurde die Wiederholungsveranstaltung am heutigen Dienstagabend notwendig, zu der insgesamt 181 stimmberechtigte Mitglieder erschienen.
Konkret wurde über zwei Satzungsänderungsanträge abgestimmt: Der erste, eingereicht von Mitglied A.S. sollte hinsichtlich zwei Paragraphen die Zustimmung der Mitgliederversammlung bei Satzungsänderungen der VfL-Spielbetriebsgesellschaft erfordern. Der zweite von Mitglied B.W. eingereichte Antrag auf Satzungsänderung sah die Einführung einer passiven Mitgliedschaft in den Vereinsabteilungen vor.
Bei der Abstimmung stimmte eine knappe Mehrheit gegen den ersten Satzungsänderungsantrag. Zwar vereinte der zweite Antrag zur passiven Mitgliedschaft eine knappe Mehrheit der Stimmen hinter sich, zur erforderlichen Dreiviertelmehrheit reichte es jedoch nicht.
Nach rund einer Stunde beendete Vizepräsident Michael Wernemann als Versammlungsleiter die Sitzung, die aufgrund des Andrangs mit einer leichten Verspätung von 15 Minuten begann. Mitglieder des VfL von 1899 e.V. Osnabrück diskutierten sachlich, aber durchaus kontrovers zu den verschiedenen Themen.