Das Sportgericht des DFB hat nach mündlicher Verhandlung den Einspruch von VfL-Kapitän Timo Beermann gegen die verhängte Sperre von drei Meisterschaftsspielen zurückgewiesen.

Beermann war vom DFB-Sportgericht wegen rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt worden, nachdem er in der 76. Minute der Drittligapartie beim FC Ingolstadt von Schiedsrichterin Fabienne Michel des Feldes verwiesen worden war. Gegen dieses Urteil hatte der VfL Einspruch eingelegt. Eines der drei Spiele Sperre hat Timo Beermann bereits am vergangenen Sonntag beim Brückentag gegen Alemannia Aachen (1:1) abgesessen. Gegen Viktoria Köln und Rot-Weiss Essen wird der Kapitän in jedem Fall fehlen, frühestens beim letzten Spiel der Hinserie am 22. Dezember könnte Beermann wieder in den Ligabetrieb eingreifen.

Philipp Kaufmann, Geschäftsführer Sport beim VfL, zeigt sich enttäuscht über das Urteil: „Für uns ist weiterhin unverständlich, dass die Sperre über das Mindestmaß hinausgeht. Wir müssen das Urteil des Sportgerichts aber akzeptieren. Trotzdem möchte ich mich persönlich beim FC Ingolstadt und speziell bei Lukas Fröde bedanken, der am Mittwoch genau wie Timo in Frankfurt vor Ort war und den Sachverhalt fair und korrekt wiedergegeben hat.“


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