Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro belegt.
Grund für die Strafe ist das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen beim Brückentag gegen den VfB Oldenburg. Von den insgesamt 3.500 Euro kann der VfL 1.150 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen einsetzen.
Der VfL hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.