Nachdem das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Einspruch des VfL Osnabrück gegen drei im Einzelrichterverfahren verhängte Geldstrafen in mündlicher Verhandlung in der zweiten Mai-Woche zurückgewiesen hatte, hat der VfL nach eingehender Prüfung der Urteilsbegründung und Beratung gegen die Urteile fristgerecht die Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

In der letzten Woche ist die Urteilsbegründung des DFB-Sportgerichtes beim VfL eingegangen. Zwei Wochen bleiben den Lila-Weißen ab Zeitpunkt der Zustellung, die Begründung für die Berufung des DFB-Bundesgerichtes einzureichen. Vertreten wird der VfL in der Angelegenheit von Sven Piel, Fachanwalt für Sportrecht bei der Hamburger Kanzlei BluePort Legal.

Das Verfahren vor dem DFB-Bundesgericht, der zweiten Instanz nach dem DFB-Sportgericht, schließt das verbandsinterne Verfahren ab. Der VfL Osnabrück hat anschließend die juristische Möglichkeit, die Entscheidung des DFB-Bundesgerichtes durch das Ständige Schiedsgericht überprüfen zu lassen. Dieses entscheidet in neutraler Besetzung über Streitigkeiten zwischen der DFL bzw. dem DFB auf der einen und den Vereinen auf der anderen Seite, unter anderem über die Rechtmäßigkeit derartiger Vereinssanktionen. Je nach Verfahrensverlauf zieht es der VfL Osnabrück in Betracht, auch ein ordentliches Gericht zu bemühen.

Hintergrund:

Der VfL war für Fan-Proteste, die im Rahmen der Zweitliga-Partien der Lila-Weißen gegen den 1. FC Nürnberg, den F.C. Hansa Rostock und die SV Elversberg ausschließlich friedlich erfolgten, im schriftlichen Einzelrichterverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 20.000 Euro für „unsportliches Verhalten“ verurteilt worden. Bereits in erster Instanz hatte der VfL den Anträgen des Kontrollausschusses des Deutschen Fußball-Bundes bezüglich der Strafbeimessung nicht zugestimmt und Einspruch gegen die veröffentlichen Urteile eingelegt. In der Folge hat das DFB-Sportgericht den Einspruch des VfL Osnabrück gegen drei im Einzelrichterverfahren verhängte Geldstrafen in mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Damit bestätigte das Gremium die zuvor ausgesprochenen Geldstrafen. In dem Zuge hatte der VfL bereits angekündigt, die Berufung des DFB-Bundesgerichtes einzulegen.


Text: Sebastian Rüther
Foto: osnapix