Der Wahlausschuss ist gemäß §14 der Satzung des VfL Osnabrück e.V. ein Organ des Vereins und hat die Aufgabe, der Mitgliederversammlung geeignete Kandidaten für die jeweils zu wählenden Ämter vorzuschlagen. Er setzt sich – ebenfalls satzungsgemäß – aus sieben zu benennenden Mitgliedern zusammen. In 2022 sind das Anna Müller, Christian Lötzke (beide Ehrenrat), Harry Krogull (Schwimmen), Sabine Wolff (Gymnastik), Ralf Wöstmann (Tischtennis), Benjamin Wischmeyer (Fanabteilung) und Christoph Determann (Präsidium). Vorsitzender des Wahlausschusses ist aktuell Benjamin Wischmeyer.

Gewählt werden können im Rahmen der kommenden Jahreshauptversammlung die folgenden Ämter:
– 1 Platz im Aufsichtsrat der VfL Osnabrück GmbH & Co. KG auf Aktien
– 5 Plätze im Ehrenrat

Der Wahlausschuss hat für alle diesjährigen Kandidaten eine Bewerbungsfrist festgelegt, um eine sinnvolle Prüfung der Kandidaten zu gewährleisten und den BewerberInnen möglichst weitgehend Chancengleichheit zu gewährleisten. Dementsprechend werden ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt, die bis zum 30.09.2022 dem Wahlausschuss zugegangen sind. Dies kann entweder schriftlich an folgende Adresse geschehen:

VfL Osnabrück e.V.
– Wahlausschuss –
Scharnhorststraße 50
49084 Osnabrück

oder per E-Mail an : wahlausschuss@vfl.de

Eine Bewerbung sollte den vollständigen Namen, die Abteilung, die Mitgliedsnummer, sowie die Kontaktdaten der kandidierenden Person enthalten. Das Einreichen einer schriftlichen Vorstellung bzw. Begründung der Kandidatur ist darüber hinaus sinnvoll. Der Wahlausschuss wird gemäß seiner Geschäftsordnung auch alle BewerberInnen zu einer persönlichen Vorstellung einladen, um die Eignung der jeweiligen Person bestmöglich prüfen zu können. Diese Termine werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist, also im Oktober 2022 in Absprache mit den BewerberInnen stattfinden.

Formelle Kriterien für eine Kandidatur sind:

– ein Alter von mindestens 18 Jahren (vgl. §8 (3) VfL Satzung)
– eine mindestens dreimonatige Mitgliedschaft im VfL Osnabrück e.V. (Beschluss des Wahlausschusses)
– die Zahlung mindestens eines vollen Jahresbeitrags (Beschluss des Wahlausschusses)
– das Vorlegen eines Führungszeugnisses (Beschluss des Wahlausschusses)
– eine schriftliche Erklärung der kandidierenden Person, dass sie für den Fall, dass sie gewählt wird, das Amt annimmt

Spätestens 14 Tage vor der Jahreshauptversammlung gibt der Wahlausschuss dem Präsidium bekannt, welche KandidatInnen satzungsgemäß der Mitgliederversammlung als geeignet vorgeschlagen werden.

Bis dahin freut sich der Wahlausschuss auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungen!
Osnabrück, den 23.06.2022
Der Wahlausschuss


Bild: osnapix