Der Wahlausschuss ist gemäß §14 der Satzung des VfL Osnabrück e.V. ein Organ des Vereins und hat die Aufgabe, der Mitgliederversammlung geeignete Kandidaten für die jeweils zu wählenden Ämter vorzuschlagen.
Er setzt sich – ebenfalls satzungsgemäß – aus sieben zu benennenden Mitgliedern zusammen. In 2024 sind das Peter Scharmacher, Axel Balzer (beide Ehrenrat), Harry Krogull (Schwimmen), Doris Hegekötter (Gymnastik), Ralf Wöstmann (Tischtennis), Benjamin Wischmeyer (Fanabteilung) und Christoph Determann (Präsidium). Vorsitzender des Wahlausschusses ist aktuell Benjamin Wischmeyer.
Gewählt werden können im Rahmen der kommenden Jahreshauptversammlung
die folgenden Ämter:
- 1 Präsident/in
- 3 Vizepräsident/innen
- 2 Plätze im Ehrenrat
Der Wahlausschuss hat für alle diesjährigen Kandidaten eine Bewerbungsfrist festgelegt, um eine sinnvolle Prüfung der Kandidaten zu gewährleisten und den BewerberInnen möglichst weitgehend Chancengleichheit zu gewährleisten.
Dementsprechend werden ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt, die bis zum 30.09.2024 dem Wahlausschuss zugegangen sind.
Dies kann entweder schriftlich an folgende Adresse geschehen:
VfL von 1899 e.V. Osnabrück
– Wahlausschuss –
Hannes-Haferkamp-Platz 1
49084 Osnabrück
oder per E-Mail an: wahlausschuss@vfl.de
Eine Bewerbung sollte den vollständigen Namen, die Abteilung, die Mitgliedsnummer, sowie die Kontaktdaten der kandidierenden Person enthalten.
Das Einreichen einer schriftlichen Vorstellung bzw. Begründung der Kandidatur ist darüber hinaus sinnvoll. Der Wahlausschuss wird gemäß seiner Geschäftsordnung auch alle Bewerberinnen und Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung einladen, um die Eignung der jeweiligen Person bestmöglich prüfen zu können. Diese Termine werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist, also im Oktober 2024 in Absprache mit den Bewerberinnen und Bewerbern stattfinden.
Formelle Kriterien für eine Kandidatur sind:
- ein Alter von mindestens 18 Jahren (vgl. §8 (3) VfL Satzung)
- eine mindestens dreimonatige Mitgliedschaft im VfL Osnabrück e.V. (Beschluss des Wahlausschusses)
- die Zahlung mindestens eines vollen Jahresbeitrags (Beschluss des Wahlausschusses)
- das Vorlegen eines Führungszeugnisses (Beschluss des Wahlausschusses)
- eine schriftliche Erklärung der kandidierenden Person, dass sie für den Fall, dass sie gewählt wird, das Amt annimmt
Spätestens 14 Tage vor der Jahreshauptversammlung gibt der Wahlausschuss dem Präsidium bekannt, welche Kandidatinnen und Kandidaten satzungsgemäß der Mitgliederversammlung als geeignet vorgeschlagen werden.
Bis dahin freut sich der Wahlausschuss auf aussagekräftige Bewerbungen!
Der Wahlausschuss